Versand und Zahlungsbedingungen

Feuerwerkskörper stellen Gefahrgut dar und können daher nicht ohne Weiteres versendet werden. Bei Gewerbetreibenden wird Feuerwerk per Gefahrgutspedition angeliefert. Selbst bei Artikeln der Kategorie F2 sind dabei jedoch Lieferungen frei Haus erst ab ca. 750€ netto möglich. Wenn Sie keine Ausnahmegenehmigung vorlegen können müssen wir zudem sicherstellen, dass Ihnen die Artikel erst in der zulässigen Periode (letzte drei Arbeitstage im Jahr) zugestellt werden. Die jeweils anfallenden Kosten und der Aufwand übersteigen die Möglichkeiten, die wir sinnvoll und effizient bereitstellen können. Daher bieten wir den Versand von Feuerwerkskörpern leider nur in Ausnahmefällen an.

Der klassische Warenkorb wird dennoch für Feuerwerkskörper angeboten, um ein möglichst angenehmes Einkaufserlebnis zu erreichen. Im Falle von Feuerwerkskörpern wird Ihre Bestellung schnellstmöglich zur Abholung vorbereitet. Sobald die Konfektionierung abgeschlossen ist, erhalten Sie umgehend Nachricht von uns.

Alle anderen Artikel können Sie selbstverständlich gerne über den Postweg beziehen. Wir versenden per Deutsche Post (Brief) oder DHL als versichertes Paket.

 

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