Feuerwerkskörperverkauf
Wir bieten Ihnen Beratung und Verkauf von Konsumentenfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 mit geprüften und von uns empfohlenen Feuerwerksartikeln, die Sie garantiert begeistern werden! Eine Auswahl der Lieferanten finden Sie unten auf dieser Seite. Ihnen gefällt ein Effekt der genannten Hersteller besonders gut, Sie können ihn in unserem Angebot aber nicht finden? Kontaktieren Sie uns bitte. Wenn der Hinweis nicht allzu kurzfristig eingeht, haben wir schon so manchen, auch seltenen Wunsch, erfüllen können.
Bitte beachten Sie, dass eine Abgabe von Feuerwerkskörpern ausnahmslos nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann. Für die Abnahme von Feuerwerkskörpern außerhalb des Freistellungszeitraumes (28.12. bis 30.12.2023) benötigen Sie eine behördliche Ausnahmegenehmigung, eine Erlaubnis nach §7 oder einen Befähigungsschein nach §27 SprengG.
Als kleiner Betrieb sind wir bemüht Ihnen ein optimales Preis-Leistungsverhältnis zu bieten. Da Feuerwerkskörper Gefahrgut darstellen und ausschließlich von zugelassenen Transportunternehmen befördert werden darf ist uns aus verwaltungstechnischen und logistischen Gründen ein Versand von Feuerwerkskörpern leider nicht möglich. Daher weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die gewünschte vorreservierte Ware selbst abgeholt werden muss. Alternativ können Sie mit uns einen individuellen Übergabetermin vereinbaren.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 können Sie das ganze Jahr über ohne weitere Bedingungen erwerben und einsetzen!
Wenn Sie außerhalb des Freistellungszeitraumes Ware der Kategorie F2 erwerben möchten, vergessen Sie bitte Ihr entsprechendes Dokument nicht.